Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

75/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 13.07.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2019/2020
der Jagdgenossenschaft Beicha werden bekanntgemacht:

  • Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
    Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
    für das Jagdjahr 2019/2020.

  • Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht und Wildschadenspauschale
    Jagdpachtreinertrag verbleibt bei der Jagdgenossenschaft. Eine Auszahlung ist schriftlich mit Vorlage des Grundbuchauszuges zu beantragen.

  • Wahl des Vorstandes und des Kassenführers
    Vorstand und Kassenführer wurden vorerst für 1 Jahr (Jagdjahr 2020/2021) neu gewählt.

Döbeln, den 04.06.2020 

Eberhard Roßberg
Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Beicha

pdfBeschlüsse Jahreshauptversammlung JG Beicha

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