Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

62/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 18.07.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 26. Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2022

In der 26. Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2022 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:


Beschluss-Nr.: 222/26/2022
Gewährung Kaufpreisnachlass hinsichtlich des Verkaufs von städtischen Grundstücken für "Karl's Erlebnisdorf Döbeln / Mittelsachsen"
Vorlage: VSR/259/2022

Der Stadtrat beschloss auf Antrag und zur Unterstützung des Investors für die Herstellung des Baurechts für “Karl´s Erlebnisdorf Döbeln/Mittelsachsen“ einen Kaufpreisnachlass in Höhe von 844.850,00 EUR zu gewähren.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende vertragliche Kaufpreisanpassung vorzunehmen.


Beschluss-Nr.: 223/26/2022
Schulstandort Döbeln-Ost
Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort
Zustimmung zur Finanzierung des Gesamtvorhabens nach Abschluss der Entwurfsplanung
Vorlage: VSR/246/2022

Der Stadtrat beschloss:

Nach Abschluss der Entwurfsplanung für den Neubau der zweizügigen Grundschule mit Schulhort in Döbeln-Ost stimmt der Stadtrat den vorgestellten Planungen und der Finanzierung des Vorhabens mit Gesamtausgaben Bau in Höhe von 14.428.100,00 EUR zu.
Die Gesamtkosten und Fördermittel sind wie in Anlage A dargestellt in die Haushaltsplanungen 2023-2026 aufzunehmen.
Die notwendigen Eigenmittel zur Umsetzung ab 2023-2026 werden aus liquiden Mitteln aufgebracht.
Für das laufende Jahr 2022 sind weitere 70.000,- EUR aus liquiden Mitteln für die Vorfinanzierung der Planungen bis einschl. Leistungsphase 4 bereitzustellen.
Für die Ausstattung sind Gesamtausgaben in Höhe von 222.100,00 EUR im Haushaltsjahr 2026 einzuplanen.


Beschluss-Nr.: 224/26/2022
Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"
Parkanlage Bürgergarten Döbeln
Bestätigung der Entwurfsplanung
Vorlage: VSR/254/2022

1. Der Stadtrat stimmte der Entwurfsplanung LP3 (Stand 16.06.2022) für die Freiraumplanung, Ingenieurbauwerke und Elektroanlagen für die Aufwertung des Bürgergartens im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" zu ( pdfAnlage 1 und pdf2). 
Der im Bundesprogramm veranschlagte Kostenrahmen in Höhe von 2,981 Mio. EUR (2.682.900,00 EUR Finanzhilfe und 297.000,00 EUR Eigenmittel) soll eingehalten werden.
Im Rahmen der Sanierung der Ufermauer und der Mönche in beiden Teichen wird der Schlamm aufgenommen und entsorgt. Es wird geprüft, ob der Schlamm im Randbereich der Teiche eingebaut werden kann.
Der im Absatzbecken befindliche Schlamm wird aufgenommen und entsorgt. Diese Maßnahme wird über die Gewässerunterhaltung des Bauamtes finanziert.
Für die restliche Entschlammung der Teiche ist zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen, ob eine zusätzliche Finanzierung erforderlich wird.

2. Die Realisierung des Werkstattgebäudes pdf(Anlage 3) für die Gärtnerei (1. Bauabschnitt) soll aus dem Bundesprogramm herausgelöst werden. Der in der Kostenberechnung vom beauftragten Architekturbüro Zache ermittelte finanzielle Rahmen in Höhe von 531.563 EUR soll im Doppelhaushalt 2023/ 24 eingeordnet werden.

3. Die Sanierung des Musikpavillons wird ebenfalls aus dem Bundesprogramm herausgelöst. Um diesen nachhaltig zu sanieren und für kleine Veranstaltungen nutzbar zu machen, ist ein Erweiterungsbau erforderlich. Dafür soll die notwendige Fläche aus dem Gesamtgrundstück per Erbbaupachtvertrag, der mit Herrn Lemke (Gastroservice Lemke) abgeschlossen wird, herausgelöst werden pdf(Anlage 4).

Anlagen zum Beschluss:
Entwurfsplanung Lageplan Freianlagen Entwurfsplanung Lageplan Entwurfsdetails Entwurf Werkstattgebäude (Lageplan, Grundriss) Lageplan Erbbaupachtvertrag 

4. Der Verbindungsweg zwischen Bürgergarten und Mastener Straße soll ertüchtigt werden. Dafür wird der Bauhof beauftragt. Die Maßnahme wird bis zum 31.12.2024 durchgeführt. Die Treppen sind ebenfalls mit zu berücksichtigen.


Beschluss-Nr. : 225/26/2022
Antrag auf Anerkennung der Großen Kreisstadt Döbeln als Ausflugsort mit besonderem Besucheraufkommen durch die Landesdirektion Sachsen
Vorlage: VSR/247/2022

Der Stadtrat beschloss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Landesdirektion Sachsen den Antrag auf Anerkennung der Großen Kreisstadt Döbeln als Ausflugsort gemäß §7 Abs.2 Nr.3 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 SächsLadÖffG mit allen für die Beantragung erforderlichen Unterlagen zu stellen.


Beschluss-Nr.: 226/26/2022
Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung Kleinmockritz gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Vorlage: VSR/250/2022

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

1. Für den im beiliegenden Plan gekennzeichneten Bereich soll gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung Kleinmockritz aufgestellt werden.

2. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Kleinmockritz umfasst die Flurstücke 19/6 der Gemarkung Kleinmockritz vollständig und die Flurstücke 19/5, 20 und 8/1 der Gemarkung Kleinmockritz teilweise. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung der Ergänzungssatzung Kleinmockritz ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

3. Es werden die folgenden Planziele mit der Ergänzungssatzung angestrebt:
-        Einbezug einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kleinmockritz
-        maßvolle Abrundung des Siedlungsbereiches und Schaffung von Baurecht für ein Baugrundstück
-        Erhaltung ländlicher Strukturen und Stärkung der dörflichen Gemeinschaft

4. Die Ergänzungssatzung Kleinmockritz wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

5. Der Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung Kleinmockritz ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage zum Beschluss:
pdf- Geltungsbereich Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 06/2022)


Beschluss-Nr.: 227/26/2022
Billigung Entwurf Ergänzungssatzung Kleinmockritz und Beschluss förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a BauGB
Vorlage: VSR/255/2022

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Kleinmockritz mit dem Stand 16.05.2022 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die zugehörige Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.

2. Die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a BauGB wird beschlossen.
Die Verwaltung wird damit beauftragt.

3. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (2) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

4. Zusätzlich sind gem. § 4a BauGB die Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Stadt Döbeln sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen zugänglich zu machen.

Anlage zum Beschluss:
Dokumente im Ratsinformationssystem
- Entwurf der Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 16.05.2022) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung inkl. Anlagen


Beschluss-Nr.: 228/26/2022
Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Döbeln und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig über die Gestattung der Mitbenutzung der Grundschule Mochau für Schüler der Gemeinde Zschaitz-Ottewig
Vorlage: VSR/253/2022

Der Stadtrat beschloss die Zweckvereinbarung der Großen Kreisstadt Döbeln und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig über die Gestattung der Mitbenutzung der Grundschule Mochau für Schüler der Gemeinde Zschaitz-Ottewig.

(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nr. 65/2022e am 18.07.2022)


Beschluss-Nr.: 229/26/2022
Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen der Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024
Vorlage: VSR/252/2022

Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen der Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2023/2024.

(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nr. 63/2022e am 18.07.2022)


Beschluss-Nr.: 230/26/2022
Anschaffung und Errichtung von festen Sirenenanlagen im Stadtgebiet Döbeln
Vorlage: VSR/260/2022

Der Stadtrat beschloss, der Firma HÖRMANN Warnsysteme GmbH, NL Sirene Mitte Sachsen, Bahnhofstraße 62, 08297 Zwönitz, mit der Angebotssumme in Höhe von 82.720,41 EUR den Zuschlag zur Lieferung und zum Aufbau der 5 Sirenenanlagen zu erteilen. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von 40.970,41 EUR (82.720,41 EUR Angebotssumme zuzüglich 12.500,00 EUR Nebenleistungen, entspricht Gesamtkosten 95.220,41 EUR abzüglich Fördersumme in Höhe von 54.250,00 EUR) werden aus den liquiden Mitteln der Stadt Döbeln entnommen.


Beschluss-Nr.: 231/26/2022
Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Vorlage: VSR/258/2022

Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln, hinsichtlich auf die Entschädigung für den Leiter der Altersabteilung zu ergänzen.

(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nr. 64/2022e am 18.07.2022)


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 15.07.2022

pdfBeschlüsse des Stadtrates vom 14.07.2022

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