Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

53/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 07.06.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Personal- und Sachkosten
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2021

1. Kindertageseinrichtungen

1.1   Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h

in EUR

Kindergarten 9 h

in EUR

Hort 6 h

in EUR

erforderliche

Personalkosten

1.074,31

447,64

241,72

erforderliche

Sachkosten

  283,19

118,00

63,72

erforderliche Personal- und Sachkosten

1.357,50

565,64

305,44

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2   Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h

in EUR

 

Kindergarten 9 h

in EUR

 

Hort 6 h

in EUR

vor SVJ*

im SVJ*

Landeszuschuss

246,50

246,50

164,33

Elternbeitrag

(ungekürzt)

259,10

107,96

107,96

60,29

Gemeinde

(inkl. Eigenanteil

freier Träger)

851,90

211,18

211,18

80,82

* SVJ-Schulvorbereitungsjahr

1.3   Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat 

 

Aufwendungen

in EUR

Abschreibungen

350,60

Zinsen

138,93

Miete

4.720,57

Gesamt

5.210,10

1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) 

 

Krippe 9 h

in EUR

Kindergarten 9 h

in EUR

Hort 6 h

in EUR

Gesamtaufwendungen

je Platz und Monat

8,06

3,36

1,81

 
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

2.1   laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Kindertagespflege 9 h

in EUR

Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

107,24

Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) einschließlich seit 1.6.2019 Finanzierung für mittelbare pädagogische Tätigkeiten

439,50

durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

132,72

= laufende Geldleistung

679,46

freiwillige Angabe:

weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger)

 

= Kosten für die Kindertagespflege insgesamt

679,46

2.2   Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten für die Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Kindertagespflege 9 h

in EUR

Landeszuschuss

281,50

Elternbeitrag (ungekürzt)

259,10

Gemeinde

138,86

Döbeln, den 03.06.2022


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

pdfBekanntmachung der Personal- und Sachkosten nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2021

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