Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

25/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 22.03.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 23. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2022

In der 23. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2022 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:


Beschluss-Nr.: 197/23/2022

Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat der Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/212/2022

Der Stadtrat stimmte der Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat aus wichtigem Grund durch

Herrn Henning Homann

mit sofortiger Wirkung zu.


Beschluss-Nr.: 198/23/2022

Besetzung der Stelle des/der Stadtkämmerers/in
Vorlage: VSR/213/2022

Der Stadtrat bestellte ab dem 01.05.2022

Frau Claudia Gau

zur Stadtkämmerin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 100%. (…)


Beschluss-Nr.: 199/23/2022

Grundsatzbeschluss zum Bau des Feuerwehrgerätehauses in Lüttewitz
Vorlage: VSR/216/2022

Der Stadtrat beschloss den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Stellplätzen Stellplatzgröße 2 am Standort Lüttewitz vor dem Bauhofgelände Gemarkung Lüttewitz Flurstück 105/13. Mit folgender Finanzierung:

Kosten

bisher in EUR

aktuell in EUR

Änderung in EUR

Gesamtkosten

1.220.000,00

2.150.000,00

 + 930.000,00

Fördermittel

540.000,00

650.000,00

+ 110.000,00

Eigenanteil

680.000,00

1.500.000,00

+ 820.000,00

Die Deckung der zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 820.000,00 EUR werden aus liquiden Mitteln der Stadt Döbeln bereitgestellt.

Die benötigten Finanzierungsmittel werden aufgrund der Planungs- und Bauzeitverschiebung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 im Haushalt eingeplant.

Die im Haushalt eingestellten Mittel werden bis Ende der Maßnahme im Haushalt übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechend notwendigen Schritte zur Durchführung der europaweiten Vergabeverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen zu veranlassen.

Im Rahmen der Planung sind Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen, um Kosten zu sparen.


Beschluss-Nr.: 200/23/2022

Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LPZ). Beschluss Städtebauliches Entwicklungskonzept „Zentrum/Muldeninsel“ inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht
Vorlage: VSR/215/2022

Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) „Zentrum/ Muldeninsel“ inkl. der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) (Stand 01/2022) als Planungsgrundlage für die Antragstellung im Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP) in den jeweiligen Programmjahren.

Das SEKO „Zentrum / Muldeninsel“ inkl. KuF ist bei der SAB im Zuge der Antragstellung auf Neuaufnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP) nachzureichen.

Das SEKO „Zentrum / Muldeninsel“ inkl. KuF ist Bestandteil des Beschlusses.

Anlage zum Beschlussvorschlag: 
Ratsinformationssystem:
- Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) „Zentrum / Muldeninsel“ inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) (Stand 01/2022)


Beschluss-Nr.: 201/23/2022

Aufhebung des Ingenieurvertrages zur Umsetzung des Digitalpaktes Schulen
Vorlage: VSR/211/2022

Der Stadtrat beschloss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Ingenieurvertrag mit der Firma SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, Tzschirnerplatz 3 – 5, 01067 Dresden im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.


Beschluss-Nr.: 202/23/2022

Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2022
Vorlage: VSR/214/2022

Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2022.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 26/2022e am 22.03.2022)


Beschluss-Nr.: 203/23/2022

Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 164/6 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/217/2022

Der Stadtrat beschloss, der Veräußerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 164/6 der Gemarkung Limmritz (…) zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 18.03.2022

pdfBeschlüsse 23. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2022

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