Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

130/2020e öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 14.12.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln - Jahnatal
- Zweite Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln - Jahnatal -

Die Verbandsversammlung des AZV Döbeln-Jahnatal hat in seiner Sitzung am 14.09.2020 den Wechsel vom Privatrecht hin zum öffentlich-rechtlichen Gebührenrecht beschlossen.

Dies erfolgte in Anlehnung an eine Gesetzesänderung zum Umsatzsteuergesetz, nach welcher zukünftig auf Abwasserentgelte auf privatrechtlicher Basis Umsatzsteuer anfällt.

Mit dem Wechsel in das Gebührenrecht kann so eine Erhöhung der Entgelte bzw. Gebühren für die Abwasserentsorgung der Kunden im Verbandsgebiet vermieden werden, weil dadurch auch zukünftig keine Umsatzsteuer anfällt.

In diesem Zusammenhang sind jedoch Neuerstellungen bzw. Änderungen von Satzungen notwendig, im nachfolgenden sind die neue Abwassersatzung, Gebührensatzung, Verwaltungskostensatzung sowie die Änderungssatzungen zur Verbandssatzung, zur Fäkalschlammsatzung sowie zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung aufgeführt.

Diese Satzungsänderungen waren aus rechtlichen Gründen erforderlich, haben aber nur einen reinen formalen Hintergrund, die Höhe der Entgelte/ Gebühren ändern sich nicht und werden weiter auf der seit dem 01.01.2019 bestehenden Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation erhoben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zweite Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung
des Abwasserzweckverbandes Döbeln Jahnatal

Aufgrund

●  §§ 26, 48 und 61 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom
    15. April 2019 (SächsGVBI. S. 270) und

● § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.
   März 2018 (SächsGVBI. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020
   (SächsGVBI. S. 425)

hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Döbeln Jahnatal am 23.11.2020 folgende Zweite Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung beschlossen:

 

I. Änderungen:

 1. § 2 Abs. 4 „Begriffsbestimmungen“ wird wie folgt neu gefasst:

     (4) Die Kleineinleitung bleibt abgabefrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungs- anlage
           mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und der Schlamm
           einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt
           wird.

 2. § 5 Abs. 1 „Abgabenschuldner“ wird wie folgt neu gefasst:

     (1) Abgabenschuldner ist der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das eingeleitete Abwasser
           anfällt. Abgabepflichtig bei Grundstücken mit gemeinschaftlichem Eigentum aufgrund WEG
           ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Erbbauberechtigte oder der sonst
           dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers bzw.
           der Wohnungseigentümergemeinschaft Abgabenschuldner.

 

II. Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Döbeln, den 23.11.2020
Schilling                                                                                                        Siegel
Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal
Verbandsvorsitzender

 

Hinweis:

Nach § 47 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 SächsKomZG und § 4 Abs. 4 SächsGemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

     1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

     2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
         Satzung verletzt worden sind,

     3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

     4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

        a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

        b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter
            Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
            worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 pdfZweite Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung AZV Döbeln-Jahnatal

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