Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

125/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 11.11.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bodenordnungsverfahren nach Abschnitt 8 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Verf.-Nr. DL/B10, Stadt Döbeln, Gemarkung Oberranschütz, Zschäschütz, Zschackwitz

SCHLUSSFESTSTELLUNG

Erlass der Schlussfeststellung

Das Landratsamt Mittelsachsen erlässt gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung und stellt folgendes fest:

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan vom 21. Februar 2017 ist bewirkt.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen

Begründung

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Der Bodenordnungsplan vom 21. Februar 2017 ist in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere wurde getrenntes Boden- und Gebäudeeigentum zusammengeführt und ist der Eigentumsübergang entsprechend dem Bodenordnungsplan erfolgt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Es bestehen keine Ansprüche der Beteiligten mehr, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Das Verfahren war daher mit dieser Schlussfeststellung abzuschließen.

Veröffentlichung im Internet

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen auf der Seite des Referates Ländliche Entwicklung, Bodenordnung unter der Rubrik „Weiterführende Informationen – Informationen zu Öffentlichen Bekanntmachungen im Internet nach § 27a VwVfG“ eingesehen werden.

www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-laendliche-entwicklung-bodenordnung.html

Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Hinweise zum Datenschutz 

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden:

www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html

Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, Telefon 03731 799-1602, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., erhältlich.

Döbeln, den 12. Oktober 2021

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin

pdfErlass der Schlussfeststellung Bodenordnungsverfahren nach Abschnitt 8 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) Verf.-Nr. DL/B10, Stadt Döbeln, Gemarkung Oberranschütz, Zschäschütz, Zschackwitz

Image

Stadt Döbeln

Große Kreisstadt Döbeln
Stadtverwaltung Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln

Schnell-Links

Impressum

Folge uns

Image
Image

© Stadt Döbeln 2023

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.