Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

116/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.11.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
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Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Neue Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft und Aufruf zur Einreichung von forstwirtschaftlichen Wegebauprojekten

Amtliche Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst – neue Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft, RL WuF/2020 in Kraft getreten und Aufruf zur Einreichung von forstwirtschaftlichen Wegebauprojekten- finanzielle Unterstützung für Waldbesitzer auf dem Weg hin zur Etablierung von arten- und strukturreichen, klimaangepassten und zukunftsträchtigen Wäldern steht in Aussicht

Die neu in Kraft getretene Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft 2020, RL WuF/2020 beinhaltet folgende wichtige Punkte:

Fördermittelanträge für Waldverjüngungsmaßnahmen innerhalb von Schutzgebieten sowie für Waldumbaumaßnahmen können für den bestehenden Förderzeitraum bis Ende des Jahres 2023 jederzeit eingereicht werden. Dabei steht dem Waldbesitzer eine Festbetragsfinanzierung in Aussicht. Diese setzt sich zusammen aus einer flächenbezogenen Basisförderung in Höhe von 1625 € je Hektar und einem mengenbezogenen Festbetrag je eingebrachter Pflanze (zwischen 2,56 € und 0,74 €) bzw. je eingebrachtem Kilogramm Saatgut. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit Pflanzflächen nachzubessern. Hier liegt der Festbetrag je eingebrachter Pflanze zwischen 1,29 € und 0,49 €. Die Etablierung von Naturverjüngung kann neuerdings auch zu einem Fördermittelprojekt werden.

Zur geplanten Fördermaßnahme wird den Waldbesitzern vor dem Einreichen des Förderantrages unbedingt empfohlen, den Kontakt mit dem zuständigen Sachsenforstrevierleiter aufzunehmen. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei. Weitere ausführliche Informationen, sowie die Antragsunterlagen sind auf dem Förderportal des Freistaates Sachsen zu finden
(https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html).

Innerhalb der neuen Förderrichtlinie WuF/2020 können auch Projekte gefördert werden, die der Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen dienen. Ziel soll sein, die forstliche Infrastruktur zu verbessern, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Waldschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Hier können ab sofort Förderanträge eingereicht werden. Der Antragsstichtag ist hierfür der 25.01.2021.

Dabei können Projekte von nicht kommunalen Begünstigten mit einer Betriebsgröße bis 200 Hektar mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Hektar beträgt der Zuschuss 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Auch Kommunen steht der Fördersatz von 75 Prozent in Aussicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Antragsunterlagen sind ebenfalls im Förderportal des Freistaates Sachsen verfügbar
(https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html)

Ansprechpartner für alle Fragen zur forstlichen Förderung sind die örtlich zuständigen Revierleiter im Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sachsenforst im Forstbezirk Leipzig, wie auch die Sachbearbeiterin Forstförderung im Forstbezirk. Die Kontaktadressen erhalten Sie unter
https://www.sbs.sachsen.de/foerstersuche-27430.html oder im Forstbezirk Leipzig telefonisch unter 0341 860800 bzw. per Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter https://www.sbs.sachsen.de/index.html.

Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die Bewilligungsbehörde gestellt werden. 
Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Str. 127 in 02625 Bautzen (Tel.: 03591 2160, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

gez. Andreas Padberg
Leiter des Forstbezirkes Leipzig

pdfBekanntmachung Sachsenforst 

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